Internationale grundständige Studierende


Sie haben Ihren Schulabschluss im Ausland erworben oder bereits im Ausland studiert und interessieren sich nun für ein reguläres Studium an unserer Hochschule? Hier können Sie sich über die Möglichkeiten informieren.

Voraussetzungen


Beachten Sie bitte, dass unsere Studienangebote mit Ausnahme einiger Veranstaltungen ausschließlich in deutscher Sprache angeboten werden. Sie benötigen daher unbedingt ausreichende Sprachkenntnisse, um an unserer Hochschule studieren zu können. Eine Promotion ist nach Absprache mit dem beziehungsweise der betreuenden Dozierenden in einer anderen Sprache möglich.

Als ausländische Bewerberin beziehungsweise Bewerber mit ausländischen Zeugnissen müssen Sie eines der folgenden Sprachzeugnisse mit der entsprechenden Bewertung vorweisen können, um an unserer Hochschule  studieren zu können:

  • DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, mindestens Niveau 2)
  • TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache mit mindestens 4-mal 4 TDN)
  • neues Goethe Zertifikat C2: Großes Deutsche Sprachdiplom (GDS) oder eine der früheren Prüfungen Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS), Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) oder Zentrale Oberstufenprüfung (ZOB)
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • DSD II: Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe
  • Deutsche Sprachprüfungen II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
  • Zeugnis der Feststellungsprüfung

Detaillierte Informationen zu den Sprachanforderungen und Prüfungsordnungen der verschiedenen Sprachzeugnisse erhalten Sie unter:

Bitte beachten Sie: Sollten Sie bis spätestens 30. September kein gültiges Sprachzeugnis vorweisen können, so können Sie das Studium an unserer Hochschule nicht antreten. Für einen Studienstart im Sommersemester ist die Frist der 31. März.

Alle Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland studieren wollen, müssen eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachweisen. Das gilt auch für Studieninteressierte mit einem ausländischen Schulabschluss. Deshalb überprüfen wir vor der Einschreibung, ob Ihr Schulabschlusszeugnis zum Studium in Deutschland berechtigt. Erste Anhaltspunkte, ob Ihre Zeugnisse für ein Studium an einer deutschen Hochschule ausreichend sein könnten, finden Sie auf der Webseite der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen.
 

Studienbewerber:innen aus der Europäischen Union (EU):Mit einem Schulabschlusszeugnis, das im Heimatland zum Studium an einer Hochschule berechtigt, können Sie normalerweise an deutschen Hochschulen studieren. Die endgültige Entscheidung, ob der Schulabschluss ausreichend für ein Studium in Deutschland ist, ist jedoch abhängig von den belegten Schulfächern sowie den Fächern, die Sie in Deutschland studieren möchten. Deshalb werden Ihre Zeugnisse vor der Zulassung durch das International Office geprüft.
Schulabschlüsse von Studieninteressierten aus Ländern, die nicht zur EU gehören:Ihr Schulabschlusszeugnis muss von uns extra geprüft und anerkannt werden. Hierzu hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder Empfehlungen herausgegeben, an denen sich unsere Hochschule orientiert. Die Anerkennung erfolgt durch das International Office.  Schulabschlusszeugnisse einiger Länder können nur dann als gleichwertig anerkannt werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie bereits ein oder zwei Jahre an einer in Deutschland anerkannten Hochschule in Ihrem Heimatland erfolgreich studiert haben. Als Nachweis benötigen Sie dann zusätzlich zu Ihrem Schulabschlusszeugnis auch das Hochschulabschlusszeugnis beziehungsweise ein Zwischenzeugnis, das Sie als beglaubigte Kopie in der Originalsprache und als beglaubigte Übersetzung den Bewerbungsunterlagen beilegen müssen. Diese Regelung gilt für Bewerberinnen und Bewerber aus denjenigen Ländern, in denen die Hochschulreife in weniger als 12 Schuljahren erreicht wird. Dazu gehören insbesondere die GUS-Staaten
Studienbewerber:innen mit chinesischen Zeugnissen (mit Ausnahme von Hongkong und Macao) sowie Zeugnissen aus Vietnam oder Indien: Sie benötigen für die Bewerbung in jedem Fall immer ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft. Weitere Informationen erhalten Sie bei der:
Akademischen Prüfstelle Peking
Akademischen Prüfstelle Hanoi
Akademischen Prüfstelle Neu-Delhi

Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig bei uns eingereicht haben und sich herausstellt, dass Ihre Schulzeugnisse aus dem Ausland nicht als gleichwertig mit dem deutschen Abitur anerkannt werden können und Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von uns die Nachricht, dass Sie die fehlenden Qualifikationen am Studienkolleg in Heidelberg in einem einjährigen Lehrgang nachholen können.

Das Studienkolleg ist eine Einrichtung der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Es bereitet Sie innerhalb eines Jahres sprachlich und fachlich auf eine Abschlussprüfung vor, die dem deutschen "Abitur" entspricht und Sie berechtigt, an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland zu studieren.

Sie können sich nicht selbst direkt beim Studienkolleg anmelden, sondern bewerben sich zunächst für ein Fachstudium an unserer Hochschule. Wir melden Sie dann beim Studienkolleg zu einer Aufnahmeprüfung an. Um gute Chancen für einen Zulassung am Studienkolleg zu haben, sollten Sie mindestens 750 Stunden Deutschunterricht absolviert haben und dies urkundlich nachweisen können. Das Studienkolleg entscheidet anhand einer Aufnahmeprüfung (Sprachprüfung), ob Sie aufgenommen werden.

Informationen über das Studienkolleg finden Sie beim ISZ der Universität Heidelberg.

Haben Sie Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns direkt, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Organisation

Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Gebäude

3

Raum

117, 116

Organisation

Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Gebäude

3

Raum

117

Erreichbarkeit

Nach Vereinbarung

Organisation

Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Bewerben und Fristen


Einige Studiengänge starten sowohl im Sommer- als auch im Wintersemster, andere nur im Wintersemester. Die jeweilige Bewerbungsfrist für Ihren gewünschten Studiengang finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite. Dort sind auch die in einigen Studiengängen bestehenden Zugangsbedingungen erläutert.

Übersicht über alle Studiengänge

Studiengebühren

Das Land Baden-Württemberg erhebt seit dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für internationale Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen. Die Studiengebühren belaufen sich derzeit auf 1500 Euro.

Alle Informationen bezüglich Gebührenhöhe, Ausnahmen sowie Gebührenbefreiung entnehmen Sie dem Landeshochschulgebührengesetz.

Erforderliche Unterlagen und Dokumente

Bewerben Sie sich online über unser Bewerbungsportal und und reichen Sie den Antrag über das Portal ein. Sie benötigen:

  • eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses in der Originalsprache (inklusive Notenübersicht),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Schulabschlusszeugnisses (inklusive Notenübersicht) - entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer oder spanischer Sprache, 
  • eine Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise der Zwischenzeugnisse in der Originalsprache (sofern vorhanden) inklusive Notenübersicht,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise der Zwischenzeugnisse inklusive Notenübersicht. Die Übersetzung entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer oder spanischer Sprache,
  • eine Kopie eines geeigneten Sprachnachweises (kann auch noch bis zum 30. September nachgereicht werden),
  • Nachweis über den Lehrerorientierungstest.
  • Je nach persönlichen Voraussetzungen weitere Unterlagen, zum Beispiel der Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung für die Fächer Sport oder Kunst, die Sprachnachweise für das Europalehramt, Nachweis über Sprachkenntnisse bei Englisch oder Französisch für die Sekundarstufe I, Nachweis über Religionszugehörigkeit, wenn Sie eine Theologie als Studienfach wählen.

Bewerben Sie sich online über unser Bewerbungsportal und und reichen Sie den Antrag über das Portal ein. Sie benötigen:

  • eine Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise eine amtlich beglaubigte Kopie der Zwischenzeugnisse in der Originalsprache (sofern vorhanden) inklusive Notenübersicht,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise der Zwischenzeugnisse inklusive Notenübersicht - Übersetzung entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer oder spanischer Sprache,
  • eine Kopie eines geeigneten Sprachnachweises (kann auch noch bis zum 30. September bzw. 31. März nachgereicht werden),
  • alle weiteren Unterlagen, die Sie für eine Bewerbung benötigen (gegebenenfalls Nachweise weiterer Sprachkenntnisse, Nachweise erbrachter Credit Points (CP) - lesen Sie dazu die Auswahlsatzung des Studiengangs sorgfältig durch, insbesondere § 3 Zugangsvoraussetzungen sowie § 4 Form des Zulassungsantrags).

Bewerben Sie sich online über unser Bewerbungsportal und und reichen Sie den Antrag über das Portal ein. Sie benötigen: Für die Studiengänge Kindheitspädagogik und Sport-Gesundheit-Freizeitbildung wird auch eine Anmeldung über hochschulstart.de verlangt! Sie benötigen

  • eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses in der Originalsprache (inklusive Notenübersicht),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Schulabschlusszeugnisses (inklusive Notenübersicht) - Übersetzung entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer oder spanischer Sprache,
  • eine Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise der Zwischenzeugnisse in der Originalsprache (sofern vorhanden) inklusive Notenübersicht,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise der Zwischenzeugnisse inklusive Notenübersicht - entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer oder spanischer Sprache,
  • Kopie eines geeigneten Sprachnachweises (kann auch noch bis zum 30. September bzw. 31. März nachgereicht werden),
  • Nachweis über Zahlung der Verwaltungsgebühr für die Anerkennung Ihrer Zeugnisse durch die Pädagogische Hochschule Karlsruhe,
  • Nachweise über Vorqualifikationen, Praktika, Berufserfahrung etc., die mit dem Studium in Zusammenhang stehen sowie den
  • Nachweis über die Teilnahme am allgemeinen Selbsttest zur Studienorientierung.

Bewerben Sie sich online über unser Bewerbungsportal und und reichen Sie den Antrag über das Portal ein. Sie benötigen:

  • eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses in der Originalsprache (inklusive Notenübersicht),
  • eine Kopie der Übersetzung des Schulabschlusszeugnisses (inklusive Notenübersicht) - entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer oder spanischer Sprache,
  • eine Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise eine amtlich beglaubigte Kopie der Zwischenzeugnisse in der Originalsprache (sofern vorhanden) inklusive Notenübersicht
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise der Zwischenzeugnisse inklusive Notenübersicht -  eine Übersetzung entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer oder spanischer Sprache,
  • eine Kopie eines geeigneten Sprachnachweises (kann auch noch bis zum 30. September bzw. 31. März nachgereicht werden),
  • alle weiteren Unterlagen, die Sie laut Zugangssatzung des jeweiligen Studiengangs einreichen müssen, zum Beispiel Nachweise weiterer Sprachkenntnisse, Motivationsschreiben, Zusammenfassung der Abschlussarbeit, Nachweise über praktische Tätigkeiten.

Alle Dokumente laden Sie während Ihrer Bewerbung im E-Portal hoch.

Zusätzlich zu den hochgeladenen Dokumenten müssen Sie uns die Übersetzung Ihrer Abschlüsse als beglaubigte Kopie vor Ablauf der Bewerbungsfrist in Papierform einreichen. Es gilt der Posteingangsstempel. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Verwenden Sie dafür das folgende Schreiben zu den einzureichenden Unterlagen.

  • Anschreiben für die Bewerbung mit ausländischen Abschlüssen bei Einreichung von beglaubigten Kopien

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Kopien oder beglaubigte Kopien?

Schicken Sie uns bitte keine Originaldokumente! Schicken Sie uns bitte nur Kopien oder wenn verlangt amtlich beglaubigte Kopien. Beachten Sie für Ihre Übersetzungen, dass diese entweder von einem oder einer in Deutschland amtlich beeidigten Übersetzer/in erstellt worden sein muss oder in Ihrem Heimatland von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland erstellt sein muss.

Unterlagen für die Einschreibung

Aufenthaltsgenehmigung

Wenn Sie sich aus dem Ausland bewerben oder staatenlos sind, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, um sich einschreiben zu können. Bitte legen Sie eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei. Wenn dieser Nachweis fehlt, können Sie nicht bei uns studieren.

Wichtig: Bürger:innen der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen keine Aufenthaltserlaubnis.

Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit Internationaler Studieren

Internationale Studierende müssen in der Regel Studiengebühren in der Höhe von zur Zeit 1500 Euro zahlen. Es gibt aber unter bestimmten Voraussetzungen Gründe, aus denen Sie von diesen Studiengebühren befreit werden. Unabhängig davon, ob das bei Ihnen in Frage kommt oder nicht, muss der Sachverhalt von uns geprüft werden. Sie sind aus diesem Grund verpflichtet, uns den ausgefüllten Auskunftsbogen zusammen mit Ihren Immatrikulationsunterlagen einzureichen. Denken Sie daran, auch die entsprechenden Nachweise den Unterlagen beizufügen.

Gründe für eine Befreiung von der Gebührenpflicht für Internationale Studierende sind:

  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, auf Grund von Flucht aus Ihrem Heimatland oder Sie besitzen aus anderen Gründen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie haben sich insgesamt 5 Jahre in Deutschland aufgehalten und legal gearbeitet.
  • Ein Elternteil von Ihnen hat sich während der letzten 6 Jahre vor Beginn Ihres Studiums insgesamt 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und legal gearbeitet.
  • Sie haben bereits ein Bachelorstudium und ein Masterstudium in Deutschland absolviert.
  • Sie haben bereits einen Staatsexamens-, einen Diplom- oder einen Magisterabschluss in Deutschland erworben.


Weitere Informationen entnehmen Sie dem Landeshochschulgebührengesetz.

Wichtig: Bürger:innen der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zahlen keine Studiengebühren. 
 

  • Auskunftsformular Internationale Studierende

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Anrechnung von Studienleistungen


Sollten Sie sich Studienleistungen aus einem vorherigen Studium anrechnen lassen wollen, so wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson unserer Studienfächer.

Anerkennung eines ausländischen Lehramtsstudiums


Wenn Sie in einem anderen Land bereits ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte zuerst an das Regierungspräsidium in Tübingen, um dort Ihren Lehramtsabschluss prüfen und anerkennen zu lassen. Das gilt für alle Lehramtsabschlüsse zur Lehrbefähigung an Grundschulen, Hauptschulen, Werkreal- und Realschulen in Baden-Württemberg. Wir empfehlen Ihnen, bereits davor mit dem Regierungspräsidium telefonischen Kontakt aufzunehmen, um vorab wichtige Fragen abklären zu können.

Sobald Sie den endgültigen Bescheid des Regierungspräsidiums erhalten haben, können Sie sich bei uns an der PHKA für das erforderliche Nachstudium bewerben. In dem Bescheid steht in Abschnitt "IV.", was genau Sie nachstudieren müssen, um die Lehramtsbefähigung in Baden-Württemberg zu erhalten.

Da in anderen Ländern häufig nur ein Fach als Unterrichtsfach studiert wird, muss in Deutschland zum Beispiel ein zweites Fach nachstudiert werden. In einigen Fällen ist vorgegeben, welches Fach Sie nachstudieren müssen, manchmal können Sie aber auch frei wählen, welches Ihr zweites Unterrichtsfach sein soll. Wenn Sie frei wählen dürfen, dann finden Sie die Übersicht über alle angebotenen Fächer auf der Seite über das Lehramtsstudium. Auf den jeweiligen Studiengangsseiten finden Sie die Informationen, welche Fächer in welchem Studiengang studierbar sind.

Für das Nachstudium bewerben


  • Füllen Sie den Antrag auf die Zulassung zum Nachstudium für die Anerkennung Ihres Lehramtsstudium aus. Geben Sie dabei die Vorgaben, die Ihnen vom Regierungspräsidum Tübingen gemacht wurden inklusive der geforderten Credit Points (CP)  ein. Sollten Sie Ihr zweites Fach frei wählen dürfen, dann tragen Sie das Studienfach ein, dass Sie bei uns studieren und später unterrichten möchten.
  • Drucken Sie den Antrag  aus und unterschreiben Sie ihn eigenhändig.
  • Schicken Sie uns Ihren Antrag zusammen mit dem Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen und dem Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse per Post zu oder reichen Sie ihn persönlich bei uns ein.
  • Antrag auf Zulassung zum Nachstudium für Personen mit ausländischem Lehramtsabschluss

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Noch Fragen?

Wenn Sie unter den häufig gestellten Fragen keine Antwort gefunden haben oder Unterstützung bei Ihrem Antrag auf Nachstudium benötigen, dann helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Besondere Angebote


Alle bei uns regulär eingeschriebenen internationalen Studierenden werden von einer spezielle Tutorin betreut. Außerdem können Sie das Betreuungs- und Beratungsangebot für Internationale Studierende des Studierendenwerks Karlsruhe in Anspruch nehmen.

Zusätzliche Lehrveranstaltungen, wie beispielsweise "Deutsch als Wissenschaftssprache" (im Wintersemester) und "Deutsch für Beruf und Schulpraxis" (im Sommersemester) werden kostenfrei angeboten. Außerdem können bei Bedarf Tutorien für besonders anspruchsvolle Vorlesungen oder Seminare organisiert werden, um eine Unterstützung beim Verstehen von Texten und Lernen der Studieninhalte zu gewährleisten.

Im Rahmen des Stipendien- und Betreuungsprogramms für ausländische Studierende und Doktoranden (STIBET) schreibt die unsere Hochschule regelmäßig ein Studienabschluss-Stipendium beziehungsweise ein Stipendium für besonders engagierte internationale Studierende, finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA), aus. Mit den Stipendien können Bildungsausländer gefördert werden, die regulär an unserer Hochschule für ein Bachelor-, Lehramts-, Master-, oder ein Promotionsstudium eingeschrieben sind. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie gute Leistungen erbracht haben und sich darüber hinaus durch herausragendes Engagement im internationalen Kontext an ihrer Hochschule auszeichnen. Das Stipendium kann für maximal 12 Monate mit einer Mindestförderhöhe von 250,00 Euro vergeben werden. Das International Office informiert Sie über alle Details, sobald Sie eingeschrieben sind.

Darüber hinaus können Sie für hervorragende Leistungen mit dem DAAD-Preis ausgezeichnet werden, den wir jedes Jahr an internationale Studierende vergeben. Mit der Auszeichnung ist ein Preisgeld von 1000,- Euro verbunden. Die Verleihung erfolgt in der Regel im Rahmen des Neujahrsempfangs der Hochschule.

Aktualisiert am 13. Mai 2026 von International Office