Aufnahmeverfahren für das Studienfach Musik
Auf dieser Seite haben wir alles Wissenswerte zum Aufnahmeverfahren für das Studienfach Musik an unserer Hochschule zusammengestellt.
Nach der gemeinsamen Satzung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs zur Durchführung eines Modellversuchs zum Nachweis der künstlerischen Eignung im Fach Musik vom 5. Juli 2023 ist die Einschreibung in einen Lehramtsstudiengang im Fach Musik seit dem Sommersemester 2024 nicht mehr an das Bestehen einer vorherigen punktuellen Aufnahmeprüfung als Zugangsvoraussetzung zum Studium geknüpft.
Stattdessen legen Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung zum Studium ein Motivationsschreiben vor. In diesem legen Sie dar, warum Sie ein musikpädagogisches Studium aufnehmen möchten und warum Sie den Beruf der Musiklehrkraft anstreben. Das Schreiben laden Sie – entsprechend der jeweiligen Bewerbungsfrist – im Rahmen Ihrer Bewerbung in unserem E-Portal hoch. Wie Sie dabei vorgehen und was Sie sonst noch benötigen, finden Sie auf unserer Seite In drei Schritten zum Studienplatz.
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Vorlage Motivationsschreiben für das Studienfach Musik im Lehramt
- Dateityp/-größe
- .pdf / 738 KB
Feststellung der künstlerischen Eignung
Wenn Sie Ihr Studium bei uns aufgenommen haben, dann erfolgt die Feststellung Ihrer künstlerischen Eignung im Verlauf des ersten Studiensemesters. In einem "Come together" im Rahmen der Orientierungswoche des ersten Semesters zeigen Sie Ihre musikpraktischen Fähigkeiten. Basierend auf dem Motivationsschreiben und dem "Come together" erfolgt ein Einzelgespräch mit einer Vertretung des Studienfachs. Dieses Gespräch bildet die Grundlage für den weiteren Aufbau der fachpraktischen Fähigkeiten.
Am Ende des ersten Semesters legen alle Studierenden den Lehrenden ein Portfolio vor, in dem sie ihre musikalische und pädagogische Entwicklung reflektieren. Die Lehrenden verständigen sich untereinander über die von ihnen wahrgenommenen Leistungen und Entwicklungen, wobei sie das Portfolio einbeziehen. Das erste Semester endet mit einem Gespräch zwischen Lehrenden und Studierenden, in dem Qualitäten und Entwicklungspotenziale der Studierenden besprochen werden.
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Organisation
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Gebäude
3
Raum
307
Telefon
Erreichbarkeit
per E-Mail, nach Vereinbarung
Rechtsgrundlagen
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Nr.16, 05.07.2023: Gemeinsame Satzung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs zur Durchführung eines Modellversuchs zum Nachweis der künstlerischen Eignung im Fach Musik
- Dateityp/-größe
- .pdf / 78 KB
Aktualisiert am 9. April 2026 von Kai Koch